KONDITIONEN

Business Transformation

Meine Beratungs- und Trainingsleistung in Unternehmen erfülle ich selbständig, je nach Umfang auch in Zusammenarbeit meines Experten-Netzwerkes. Der Einsatz erfolgt nach Absprache sporadisch oder konstant vor Ort an der Seite der Geschäftsführung oder der Projektleitung.

Honorar und Reisekosten werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Alle Beträge gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %).

People Transformation

Den Honorar-Satz für das 1:1 Coaching besprechen wir persönlich. Die anfallenden Honorarkosten berechnen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. (Für Outdoor-Termine berechne ich eine Wegepauschalen ab 10 km).

Beschäftigte, die das Coaching und die Supervision zur beruflichen Weiterentwicklung nutzen, können die Kosten steuerlich als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben absetzen. Hier greift der Arbeitnehmerfreibetrag. Eine individuelle Abklärung mit dem Steuerberater/in ist empfehlenswert.

Unternehmen, die das Coaching als Supervision für die eigenen Beschäftigten im Rahmen interner Personalentwicklungsmaßnahmen organisieren, können die entstandenen Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Für Selbstständige und Freiberufler/innen gelten berufsbezogenes Coaching und Supervision ebenfalls als Betriebsausgabe.

Sie können den Termin nicht wahrnehmen?

Sollten Sie vereinbarte Termine nicht wahrnehmen können, teilen Sie dies bitte rechtzeitig telefonisch mit. Beachten Sie bitte, dass Termine, die erst 24 Stunden vorher abgesagt werden, teilweise kostenpflichtig in Rechnung gestellt werden müssen. Ausnahmen können geltend gemacht werden, wenn vertretbare Gründe vorliegen und zeitnah ein Ausweichtermin gefunden wird.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Coaching beantworte ich hier. Ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch klärt alle noch offenen Fragen.